Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Das Elektrowerkzeug ist bestimmt, um Klammern in Holz einzutreiben.
Es dürfen nur die Eintreibgegenstände (Nägel, Klammern etc.) verwendet werden, die in der Tabelle „Technische Daten“ spezifiziert sind.

Hinweis: Das Elektrowerkzeug ist nicht bestimmt zum Eintreiben von Klammern in Metall oder Beton.