Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Elektrowerkzeug ist bestimmt, um Nägel in Holz einzutreiben.
Es dürfen nur die Eintreibgegenstände (Nägel, Klammern etc.) verwendet werden, die in der Tabelle „Technische Daten“ spezifiziert sind.
Hinweis: Das Elektrowerkzeug ist nicht bestimmt zum Eintreiben von Nägeln in Metall oder Beton.